Ratgeber. Das erwartet die Autofahrer im kommenden Jahr
Ratgeber. Das erwartet die Autofahrer im kommenden Jahr

Ratgeber. Das erwartet die Autofahrer im kommenden Jahr

Das erwartet die Autofahrer im kommenden Jahr
Das 49-Euro-Ticket soll ab Anfang 2023 bezahlbare Mobilität möglich machen, und mit
der THG-Quote können E-Auto-Besitzer und -Besitzerinnen bares Geld verdienen.
Andererseits wird im nächsten Jahr die Förderung von E-Autos reduziert und die nächste
Stufe der sogenannten CO?-Steuer ausgesetzt. Die Kraftstoffpreise werden wegen der
Energiekrise aber voraussichtlich hoch bleiben. Alle wichtigen Änderungen hat der ADAC
für diesen Überblick zusammengestellt.
Elektroauto-Kauf: Geringerer Umweltbonus
Ab 1. Januar 2023 soll sich die Förderung nur noch auf Fahrzeuge konzentrieren, die
nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
bekommen dann keinen Umweltbonus mehr. Der Bundesanteil zur Förderung elektrischer
Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wird reduziert. Er beträgt für Fahrzeuge mit
Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro ab Januar statt 6000 Euro nur noch 4500 Euro, mit
Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5000 Euro nur noch 3000 Euro.
Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine
Förderung. Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten werden nicht
mehr gefördert. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf
Privatpersonen beschränkt werden.
Das 49-Euro-Ticket kommt später
Aus organisatorischen Gründen wurde der Start des Nachfolgers für das Neun-Euro-
Ticket verschoben und ist aktuell für den 1. April 2023 vorgesehen. Erste Eckpunkte: Das
49-Euro-Ticket soll es digital und als Plastikkarte geben. Es wird jeweils für einen Monat
gültig und nur im monatlich kündbaren Abo erhältlich sein.
Erhöhung der die CO?-Bepreisung ausgesetzt
Die im Rahmen der CO?-Abgabe ursprünglich vorgesehene Erhöhung bei Benzin und
Dieselkraftstoff ab 1. Januar 2023 wird um ein Jahr verschoben. Der Preis pro
ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegt daher im Jahr 2023 weiterhin bei 30 Euro. Ab
Anfang 2024 soll dann ein Preis von 35 Euro gelten, was umgerechnet zu einem
Aufschlag auf den Liter Benzin bzw. Diesel von rund 1,5 Cent führt. Sprit wird wegen der
Energiekrise voraussichtlich auch 2023 teuer bleiben.
Führerschein-Umtausch: Wer 2023 dran ist
2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch des Führerscheins dran. Wer
bereits einen EU-Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013
ausgestellt wurde, kann sich den Weg zum Amt sparen.
THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen
Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Handel mit der
Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine Prämie von mehreren Hundert Euro im
Jahr bekommen. Das gilt auch 2023. Die Halter von Elektrofahrzeugen können
sozusagen eingespartes Treibhausgas „verkaufen" an Institutionen und Unternehmen, die
es beim Handel mit CO2-Zertifikaten gewinnbringend einsetzen.
Legalisierung von Cannabis: Neue Vorschriften
Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben
und zu besitzen. Einen festen Termin gibt es dafür noch nicht. Das Führen eines
Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss bleibt allerdings verboten. Offen ist noch, ob der
derzeit geltende Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter
Blutserum angepasst wird. (THC zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden)
Zwei Masken im Verbandkasten
Neue Verbandkästen müssen jetzt zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten. Der
formale Schritt, die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung steht noch aus.
Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandkästen nach der neuen
Norm aber bereits verwendet werden. Auch alte Verbandkästen (nach DIN 13164 Januar
1998 und Januar 2014) dürfen weiterhin genutzt und müssen nicht ausgetauscht werden.
Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.
Bahnausfälle: Wann es keine Entschädigung mehr gibt
Die Bahn muss künftig keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, wenn
sie die dafür verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können. Dazu zählen
extreme Wetterbedingungen und schwere Naturkatastrophen. Streiks des
Eisenbahnpersonals fallen nicht unter diese Ausnahme.
Automatisiertes Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h
Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 auf
130 km/h heraufgesetzt. Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind dann
zulässig. Allerdings ist das noch Zukunftsmusik: Auch, wenn die Änderung zum 1. Januar
2023 in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Hersteller Fahrzeuge mit
solchen Automatisierungsfunktionen anbieten. Bislang gibt es nur ein einziges
genehmigtes System, den Staupilot der Mercedes S-Klasse – aktuell noch mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Euro 6e als Zwischenschritt zu Euro-7-Abgasnorm
Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm plant die EU-Kommission eine
Fortschreibung der Euro-6-Abgasnorm. Mit der neuen „Euro 6e" sollen ab 1. September
2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDEMessungen
(RDE, Real Driving Emissions) herabgesetzt werden: für Stickoxide NO? von
bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die Partikelzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34.
Für die Erstzulassung von neuen Pkw sollen diese Anforderungen ab 1. September 2024
verbindlich vorgeschrieben werden. Die Gesetzesänderung liegt im Moment noch nicht
final vor. Für Autokäuferinnen und Autokäufer hat diese Änderung aber zunächst keine
Folgen.
Autotests: Verschärfte Kriterien bei Sicherheit
Die Crashtest-Organisation Euro NCAP testet und bewertet die aktive und passive
Sicherheit neuer Fahrzeuge. 2023 werden die Bewertungen verschärft. Durch
anspruchsvollere Tests und die stärkere Berücksichtigung vorausschauender
Assistenzsysteme wird es schwieriger, die Bestbewertung von fünf Sternen in der
Sicherheitsbewertung zu bekommen.
Schweiz: Digitale Vignette und Bußgeld-Vollstreckung
Die Einführung der E-Vignette ist in der Schweiz im Verlauf des Jahres 2023 geplant. Sie
wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern ergänzen und kostet 40
Schweizer Franken.
Ebenfalls ab 2023 soll die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland
möglich sein. Ein Abkommen ist auf dem Weg, einen festen Termin gibt es aber noch
nicht (aum)

 

Weiterführende Links: ADAC-Presse

 

 

Quelle: auto-medienportal.net
Fotos: auto-medienportal.net

 

 


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