AGB & Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie von Autoteilen

Stand Februar 2017


I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

  1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich in der Regel um einen EU-Neufahrzeug / Gebrauchtfahrzeug mit den spezifischen Ausstattungsmerkmalen des für das jeweilige Land produzierten Modells, welches nicht zwingend für den Deutschen Markt produziert wurde. Die Ausstattungsmerkmale werden vom Verkäufer in der Bestellung/Auftrag beschrieben und sind dem Käufer somit vor bei Vertragsschluss bekannt. Vor Erwerb hat sich der Käufer über die für seinen Wohnsitz geltenden Vorschriften für die Zulassung von im EU-Ausland erworbenen Kfz in Kenntnis gesetzt.
  2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung bar fällig.
  2. Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Verzugszinsen werden mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet. Bei Verträgen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderung acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.



III. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich (längstens 6 Wochen) vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, beginnt die Lieferfrist neu.
  2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
  3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnittes eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während der Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. Höhere Gewalt oder beim Fachkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kauf Gegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ändern die in Ziffern 1-4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen und er hat das Recht, den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen.
  2. Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20 km zu halten. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker verursacht sind.
  3. Bleibt der Käufer bei der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne.
  4. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
  2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
  4. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
  5. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
  6. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
  7. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

VI. Gewährleistung / Haftung

  1. Ist der Käufer Unternehmer oder wird ein gebrauchtes Fahrzeug veräußert verjähren die Mängelansprüche des Käufers nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes, es sei denn, dass der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben.
  2. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinem gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, soweit der Verkäufer bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie.
  3. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

VII. Gerichtsstand

  1. Sofern der Käufer ein Unternehmer/Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers vereinbart.
  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer der Gerichtsstand nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung.
  4. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Käufer, sofern dieser Unternehmer/Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

     

VIII. Salvatorische Klausel


Soweit eine Regelung in einem Satz dieses Vertrages unwirksam ist, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. An deren Stelle tritt die einschlägige gesetzliche Bestimmung.


IX. Informationspflichten gemäß § 36 VSBG


Informationspflichten vor Entstehung einer Streitigkeit:

Um der gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen, möchten wir hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Unternehmen Grumbach Autocenter KG Poucher Hauptstraße 73 06774 Muldestausee nicht an dem in § 36 VSBG genannten Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen wird und hierzu auch nicht verpflichtet ist.

Informationspflichten nach Entstehung einer Streitigkeit:

Die für unser Unternehmen zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: +49 7851 79579 40
Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
E-Mail: mail [ät] verbraucher-schlichter [dot] de (mail [ät] verbraucher-schlichter [dot] de)

Um der gesetzlichen Informationspflicht nachzukommen, möchten wir hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Grumbach Autocenter KG Poucher Hauptstraße 73 06774 Muldestausee nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen wird und hierzu auch nicht verpflichtet ist.


X. Widerrufsrecht bei Verbraucher- und Fernabsatzverträgen

  1. Bei einem Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher hat der Käufer das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Käufer oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Fahrzeug oder Fahrzeugteile in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer dem Verkäufer - Grumbach Autocenter K.G., Neu- und Gebrauchtwagen, Poucher Hauptstraße 73, 06774 Muldestausee/OT Pouch; Fax 03493-55399; E-Mail info@autocenter-grumbach.de; www.autocenter-grumbach.de - mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der postversandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  2. Folgen des Widerrufs: Bei einem wirksamen Vertragswiderruf hat der Verkäufer dem Käufer alle Zahlungen, die der Verkäufer vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, Abholung bei dem Verkäufer, gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei dem Verkäufer eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, dass der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; dem Käufer werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet. Der Käufer hat das Fahrzeug oder die Fahrzeugteile unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer den Verkäufer über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an den Verkäufer zu übergeben. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rückgabe des Fahrzeugs oder der Fahrzeugteile. Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeugs oder der Fahrzeugteile nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.



MUSTERWIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

An

Grumbach Autocenter KG
Neu- und Gebrauchtwagen
Poucher Hauptstraße 73
06774 Muldestausee/OT Pouch
Fax: 03493/55399
E-Mail: info [ät] grumbach-autocenter [dot] de (info [ät] grumbach-autocenter [dot] de)



Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf eines Fahrzeugs/eines Fahrzeugteiles.



Fahrzeug bestellt am:



Fahrzeug erhalten am:



Name des/der Verbraucher(s):



Anschrift des/der Verbraucher(s):






Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s):
(nur bei Mitteilung auf Papier)